Frage und Antworten zum Thema Factoring

Glossar - Factoring Fachbe­griffe einfach erklärt

A

Abtretung bedeutet die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Mit der Abtretung geht die Forderung in der Gestalt, wie sie beim alten Gläubiger bestand, auf den neuen Gläubiger über.

Forderungen sind übertragbar. Dies kann durch Verein­barung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner ausgeschlossen werden. In Deutschland ist im Factoring aufgrund der Regelung in § 354a HGB eine Abtretung dennoch grundsätzlich wirksam. Allerdings kann der Schuldner mit schuld­be­freiender Wirkung auch an den alten Gläubiger zahlen. Für den Fall, dass der Debitor an den alten Gläubiger zahlt (Direkt­zahlung), muss der Factor darauf vertrauen, dass der Factoringkunde die Zahlung an ihn weiter­leitet. Das erhöht das Risiko für den Factor.

Als Abtretungs­vermerk bezeichnet man die Anzeige der Forderungs­ab­tretung zugunsten des Factors. Der Vermerk verpflichtet den Debitor auf das vom Factor angegebene Konto zu zahlen.

Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorfor­mu­lierte Vertrags­be­din­gungen, die ein Vertrags­partner dem anderen Vertrags­partner bei Abschluss eines Vertrages stellt. Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen sind Grundlage eines zwischen einem Factoring-Kunden und einem Factor abgeschlossenen Factoring-Vertrages.

Ausfall­risiko ist das Risiko des teilweisen oder vollständigen Forderungs­ver­lustes wegen Zahlungs­un­fä­higkeit eines Schuldners (Debitors). Beim echten Factoring übernimmt der Factor dieses Risiko zu 100 %.

Beim Ausschnitts­fac­toring gibt ein Factoringkunde nur einen Teil seiner Forderungen ins Factoring. Sie bilden damit einen Ausschnitt an Rechnungen von spezifischen Debitoren.

Offene Rechnungen, die den Liquidi­täts­status belasten. Kapital, dass sich mit Factoring leicht aktivieren lässt.

B

Der Begriff Bilanz­ver­kürzung bezeichnet die Verrin­gerung der Bilanzsumme eines Unternehmens. Durch Factoring werden Forderungen aus der Bilanz des Factoring-Kunden in die Bilanz des Factors übertragen: Im Gegenzug fließt dem Factoring‑Kunden Liquidität zu. Diese Liquidität kann dann zum Abbau von Bank- und/oder Lieferan­ten­ver­bind­lich­keiten genutzt werden, die Bilanz verkürzt sich. Hierdurch kann die Eigenka­pi­talquote gesteigert werden, ein entschei­dendes Kriterium für das Rating bei Kredit­ver­hand­lungen mit Banken.

Bonität bezeichnet die Kredit­wür­digkeit von Geschäfts­partnern. Die laufende Bonitäts­prüfung der Debitoren gehört zum Service der S-Factoring. Sie ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Höhe des Forderungs­an­kaufes und der daraus resultie­renden Zahlung an den Factoring­kunden. Besonders bei Neukunden sichert Sie die Bonitäts­prüfung ab.

Die Einschätzung zur Bonität erfolgt entweder durch einen Finanzgeber, wie einem Factor selbst, oder durch eine Rating-Agentur. Hinweise über die Kredit­wür­digkeit geben auch Auskünfte von Wirtschafts­aus­kunfteien oder eine Bankauskunft.

D

Überwachung und Buchung der Zahlungs­eingänge. Dies übernimmt bei einem Factoring­vertrag der Factor für den Factoring­kunden.

Das Limit ist der Höchst­betrag, bis zu dem der Factor für einen Debitor Forderungen ankauft. Die Festlegung des Limits erfolgt nach bank- und kredit­ver­si­che­rungs­üb­lichen Kriterien. Bauftragt wird die Prüfung des Debito­ren­limits vom Factoring­kunden.

Zum Debito­ren­ma­nagement gehören die Debito­ren­buch­haltung sowie das Mahn- und Inkassowesen. Die Übernahme des Debito­ren­ma­nagements gehört zum Service des Factors für seinen Factoring-Kunden.

Unter Delkredere (von italienisch del credere ‚des Glaubens') versteht man allgemein das Risiko eines Forderungs­ausfalls. Der Factor übernimmt die Haftung für einen teilweisen oder vollständigen Forderungs­verlust durch Zahlungs­un­fä­higkeit des Debitors. Die Zahlungs­un­fä­higkeit gilt nach Überschreiten des Zahlungs­zieles als eingetreten, wenn der Debitor keine Einwände gegen seine Zahlungs­pflicht erhoben hat.

Wenn Debitoren irrtümlich nicht auf das S-Factoring Konto, sondern direkt auf das Firmenkonto der Factoring­nehmer gezahlt haben, sprechen wir von einer Direkt­zahlung. Diese muss dann unmittelbar an den Factor weiter­ge­leitet werden. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Abtretungs­vermerk auf der Rechnung steht und im Idealfall keine weitere Bankver­bindung. Fortlaufende Direkt­zah­lungen mindern die Factoring­bonität, was zur Folge hat, dass der Sicher­heits­ein­behalt steigt.

E

Beim echten Factoring kauft der Factor Forderungen im Rahmen der eingeräumten Debito­ren­limite an und übernimmt das Ausfall­risiko – im Unterschied zum unechten Factoring.

Um eine profes­sionelle Dienst­leistung gewähren zu können, ist die S-Factoring von der Einhaltung bestimmter Grundsätze angewiesen. Diese sind für unsere Factoring­nehmer in den Einrei­chungs­grund­sätzen aufgeführt und sind Bestandteil jedes Factoring-Vertrages.

E-Mail-Verschlüs­selung wird verwendet, um vertrauliche Informa­tionen so per E-Mail vom Absender zum Empfänger zu schicken, dass niemand außer Absender und Empfänger Zugang zu diesen Informa­tionen bekommt. Man spricht von „Ende zu Ende Verschlüs­selung“.

Warum ist das so wichtig? Bei der Verarbeitung und Nutzung personen­be­zogener Daten ist die S-Factoring für die Einhaltung der datenschutz­recht­lichen Anforde­rungen des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes und anderer Vorschriften über Datenschutz verant­wortlich. Wir nehmen diese Verant­wortung ernst.

Wie verschlüsseln wir?
Unsere E-Mails werden automatisch mit TLS verschlüsselt.

F

Unter Factoring versteht man den Kauf von Forderungen aus abgeschlossenen Warenleis­tungen oder erbrachten Dienst­leis­tungen. Factoring ist eine moderne Form der Umsatz­fi­nan­zierung. Das bedeutet: Ein Unternehmen verkauft seine Forderungen nach Rechnungs­stellung an einen Factor. Dieser zahlt sofort bis zu 100 % der eingereichten Brutto­rech­nungssumme aus. Das Warten auf den Zahlungs­eingang gehört mit Factoring der Vergan­genheit an.

Preis für die Übernahme der Factoring­dienst­leistung inklusive Debito­ren­ma­man­gement und Ausfall­schutz. Er richtet sich nach Risiko, Factoring­umsatz, Aufwand und liegt meist im Skonto­bereich.

Die Abtretung von Forderungen ist nach der juristischen Definition in § 398 BGB die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen anderen (Zessionar). Sie erfolgt im Factoring regelmäßig durch entspre­chende Verein­ba­rungen im Factoring­vertrag.

G

Außenstände aus Warenlie­fe­rungen und Dienst­leis­tungen. Ohne die Nutzung von Factoring sind sie für den Dienst­leister/Lieferanten/Hersteller mit einem Ausfallrisko verbunden. Durch die Abtretung der Forderungen an den Factor verfügt der Dienst­leister/Lieferant/Hersteller über sofortige Liquidität.

Unter Global­zession versteht man die Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen.

I

Der Einzug von Forderungen wird mit Inkasso bezeichnet.

M

Das Mahnwesen erfasst und verwaltet die offenen, fälligen Forderungen eines Unternehmens gegenüber seinen Debitoren. Der damit befasste Unterneh­mens­bereich wird als Forderungs­ma­nagement bezeichnet.

O

Bei dieser Form des Factorings werden die Debitoren über die Zusammen­arbeit mit dem Factor durch den Factoring­kunden informiert. Das Gegenteil davon ist stilles Factoring.

Die Factoring­prozesse werden per Datenüber­mittlung erledigt. Dem Factoring­kunden steht ein Online-Kunden­portal zur Verfügung. Hier lädt er seine Rechnungen hoch, legt Debitoren an und hat jederzeit einen Überblick über offene Posten und ihre Verfüg­barkeit.

P

Die Preisliste weist die Gebühren für außerver­tragliche Leistungen der S-Factoring aus. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetz­lichen Mehrwert­steuer.

R

Mit Ankauf der Forderung geht das Ausfall­risiko zu 100 % auf den Factor über. Sie erhalten den abgetretenen Forderungs­betrag, auch wenn Ihr Kunde – wider Erwarten – zahlungs­unfähig wird. Ein weiterer Vorteil: Der Factor prüft laufend die Bonität der Debitoren.

S

Der Sicher­heits­ein­behalt dient dem Factor als Ausgleich. Mögliche vereinbarte Rabatte, Skonti oder eventuelle Einreden wegen Mängeln bzgl. der abgetretenen Forderungen können so einfach verrechnet werden.

Im Gegensatz zum offenen Factoring werden beim stillen Factoring die Debitoren nicht über den Verkauf der Forderungen vom Factoring­kunden an den Factor informiert.

T

Die Transpa­renz­er­klärung beinhaltet Datenschutz­hinweise für Kunden und andere Betroffene. Mit den Informa­tionen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personen­be­zogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben.

Die Transpa­renz­er­klärung gibt Antwort auf diese Fragen:
Welche Quellen und Daten nutzen wir?
Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechts­grundlage?
Wer bekommt meine Daten?
Werden Daten in ein Drittland oder eine interna­tionale Organi­sation übermittelt?
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Welche Datenschutz­rechte habe ich?
Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereit­stellung von Daten?
Inwieweit gibt es eine automa­ti­sierte Entschei­dungs­findung?
Findet Profiling statt?

Und Sie werden über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO informiert.

 

U

Beim unechten Factoring bleibt das Ausfall­risiko – im Falle der Zahlungs­un­fä­higkeit eines Debitors – beim Factoring­nehmer.

Z

lat. für Abtretung (s. Forderungs­ab­tretung)

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